Zertifikate
Über folgende Zertifikate und Qualifikationen verfügt Dr. Balsiger & Partner:

Revisionsexperte RAG
Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (Revisionsaufsichtsgesetz, RAG)
Art. 4 Voraussetzungen für Revisionsexpertinnen und Revisionsexperten
Eine natürliche Person wird als Revisionsexpertin oder Revisionsexperte zugelassen, wenn sie die Anforderungen an Ausbildung und Fachpraxis erfüllt und über einen unbescholtenen Leumund verfügt.
Art. 6 Voraussetzungen für Revisionsunternehmen
Ein Revisionsunternehmen wird als Revisionsexperte oder als Revisor zugelassen, wenn:
a. die Mehrheit der Mitglieder seines obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans sowie seines Geschäftsführungsorgans über die entsprechende Zulassung verfügt;
b. mindestens ein Fünftel der Personen, die an der Erbringung von Revisionsdienstleistungen beteiligt sind, über die entsprechende Zulassung verfügt;
c. sichergestellt ist, dass alle Personen, die Revisionsdienstleistungen leiten, über die entsprechende Zulassung verfügen;
d. die Führungsstruktur gewährleistet, dass die einzelnen Mandate genügend überwacht werden.

EXPERTsuisse zertifiziertes Unternehmen
Qualitätsversprechen der Mitglieder
EXPERTsuisse Mitglieder müssen die hohen Aufnahmeanforderungen erfüllen und sich stets an die strengen Vorgaben der Standes- und Berufsregeln halten.


Top Steuerexperten & Treuhänder 2023
Das Wirtschaftsmagazin «Bilanz» und die Tageszeitung «Le Temps» haben die besten Steuerexperten und Treuhänder der Schweiz ermittelt. Wir wurden wie auch 2022 in der Kategorie 10–49 Mitarbeitende prämiert und dürfen das Siegel «Top Steuerexperten & Treuhänder 2023» in Anspruch nehmen.