Wirtschaftsprüfer
In der Wirtschaftsprüfung sind wir seit vielen Jahren tätig und bringen als Revisionsgesellschaft viel Fachwissen und Erfahrung mit. Als Wirtschaftsprüfer begnügen wir uns nicht mit dem Prüfen allein, wir sind vielmehr qualifizierte Berater und Partner unserer Kunden. Mit unserem ganzheitlichen Vorgehen erkennen wir Schwachstellen und erarbeiten Verbesserungsvorschläge.
Revisionsstelle
Unternehmen haben grundsätzlich eine Revisionsstelle. Die Revisionsgesellschaft prüft durch einen zugelassenen Revisor oder Revisionsexperten den Jahresabschluss. Kleine Gesellschaften können vom Opting-out Gebrauch machen und somit auf die Revisionsstelle verzichten.
Prüfung der Jahresrechnung
Sowohl bei der eingeschränkten wie auch der ordentlichen Revision prüft der Wirtschaftsprüfer, ob die Jahresrechnung
- den gesetzlichen Vorschriften
- den Statuten
- den gewählten Rechnungslegungsrundsätzen
entspricht.
Die Prüfung der Jahresrechnung erfordert viel Erfahrung.
Abschlussprüfung
Die Jahresabschlussprüfung eines Unternehmens wird durch die Revisionsstelle auf die Einhaltung von Gesetzten geprüft. Im Weiteren wird geprüft, ob die Rechnungslegungsgrundsätze eingehalten sind und ob die Buchhaltung ordnungsmässig geführt ist.
Ordentliche Revision
Für volkwirtschaftlich bedeutende Unternehmen besteht eine Pflicht zur ordentlichen Revision. Die Existenz des internen Kontrollsystems (IKS) ist ebenfalls zu prüfen. Die Revisionsstelle erstattet der Generalversammlung schriftlich einen zusammenfassenden Revisionsbericht über das Ergebnis der Revision (Bericht der Revisionsstelle zur ordentlichen Revision).
Neben der Jahresrechnung sowie der Gewinnverwendung ist die Existenz des internen Kontrollsystems (IKS) zusätzlich zu prüfen und zu bestätigen.
Zusätzlich erstattet die Revisionsstelle dem Verwaltungsrat einen umfassenden Bericht über das Ergebnis der Revision (Bericht der Revisionsstelle zur ordentlichen Revision).
Eingeschränkte Revision
Wer die Voraussetzungen für die ordentliche Prüfung nicht erfüllt, unterliegt der eingeschränkten Revision. Die Prüfung umfasst nur die Jahresrechnung sowie die Gewinnverwendung. Die Revisionsstelle erstattet der Generalversammlung einen zusammenfassenden Bericht über das Ergebnis der Revision (Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision).
Prüfung von Konzernrechnungen und Konsolidierungsprüfungen
Prüfung von Konzernrechnungen nach OR und nach Swiss GAAP FER. Konsolidierungsprüfungen umfassen in der Regel die folgenden Bestandteile:
- Bilanz
- Erfolgsrechnung
- Geldflussrechnung
- Anhang
- Eigenkapitalnachweis
Dabei wird geprüft, ob die Konzernrechnung den gesetzlichen Vorschriften, den Statuten, den gewählten Rechnungslegungsgrundsätzen sowie den vorgegebenen Grundsätzen entspricht.
Wir verfügen hierbei über viel Know-how und Erfahrung im Bereich der Konsolidierungsprüfungen.
Reporting-Package überprüfen
Das Konzern-Reporting-Package bildet die Grundlage für die Konzernrechnung. Als Basis für die Packages dienen die jeweiligen lokalen handelsrechtlichen Abschlüsse. Mittels Überleitungen werden die lokalen Berichterstattungen in den Reporting-Packages in Abschlüsse nach konzerneinheitlichen Grundsätzen (z.B. OR, Swiss GAAP FER) umbewertet und umgegliedert.
BVG Prüfungen
Die Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen (Personalfürsorgestiftungen) stellt hohe Anforderungen an die Prüfer. Durch Fachwissen und Weiterbildung können wir die nötige Qualität zur Verfügung stellen. Mit dem Revisionsbericht bestätigt die Revisionsstelle die Korrektheit der Jahresrechnung.
Nebst den Prüfungen von BVG-registrierten Vorsorgeeinrichtungen prüfen wir auch ausserobligatorische Vorsorgeeinrichtungen (Wohlfahrtsfonds, patronale Stiftungen usw.).
Personalvorsorgeeinrichtung, Berufliche Vorsorge (BVG), Vorsorgeeinrichtungen, Altersvorsorge, Kadervorsorge
Die BVG-Vorsorge (Altersvorsorge) ist obligatorisch. Die Personalvorsorgeeinrichtung (Pensionskasse) legt das Kapital gewinnbringend an und wandelt es zu einem festgelegten Umwandlungssatz in eine Altersrente oder Invalidenrente um. Die berufliche Vorsorge kann auch die Kadervorsorge beinhalten. Mit dem Revisionsbericht bestätigt die Revisionsstelle die Korrektheit der Angaben in der Jahresrechnung.
Prüfung nach speziellen Gesetzen / Spezialprüfungen
Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung
Sowohl die Kapitalerhöhung wie auch die Kapitalherabsetzung stellt eine Massnahme dar, bei der das Grund- bzw. Stammkapital angepasst wird. Bei der Kapitalerhöhung wird der Kapitalgesellschaft durch Einzahlung oder Verrechnung neues Eigenkapital zugeführt. Bei der Kapitalherabsetzung werden der Kapitalgesellschaft finanzielle Mittel entzogen (bar oder Verrechnung). Ein Revisionsexperte hat die Prüfung vorzunehmen. Bei einer Kapitalerhöhung in bar ist keine Prüfung notwendig.
Gründungsprüfung, Sacheinlageprüfung, Qualifizierte Gründung
Als Wirtschaftsprüfer kennen wir die Bestimmungen und Prüfungsvorschriften der Gründungs- und Kapitalerhöhungsprüfungen bei:
- Sacheinlage
- Beabsichtigte Sachübernahme
- Liberierung durch Verrechnung
- Qualifizierte Gründung
- Bedingte Kapitalerhöhung
Fusion, FusG (Fusionsgesetz)
Primär dient eine Fusions-, Spaltungs- oder Umwandlungsprüfung dem Gesellschafterschutz. Nahezu alle Prüfungen nach dem FusG benötigen einen zugelassenen Revisionsexperten. Unter bestimmten Umständen können kleine und mittlere Unternehmungen (KMU) Fusionen, Spaltungen und Umwandlungen vereinfacht abwickeln.
Liquidation
Entscheidet sich jemand für die Schliessung des Unternehmens sind folgende Schritte nötig:
- Beschluss zur Liquidation
- Ernennung des Liquidators
- Anmeldung zur Auflösung
- Schuldenruf
- Verwertung
- Löschung im Handelsregister
Als Wirtschaftsprüfer helfen wir gerne bei der Liquidation oder nehmen Liquidationsprüfungen vor.
Sanierung, Sanierungsmassnahmen
Sanierung ist der Sammelbegriff für Unternehmenskrise. Die Sanierung umfasst die betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Massnahmen der Problembewältigung. Patentrezepte zur Unternehmenssanierung gibt es nicht. Damit der Turnaround geschafft wird, sind umfassende Restrukturierungs- und Sanierungsmassnahmen notwendig.
FER, Swiss GAAP FER
Die Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) sind anerkannte schweizerische Rechnungslegungsnormen, die im privaten sowie öffentlich-rechtlichen Bereich eine grosse Bedeutung haben. Swiss GAAP FER Prüfungen nehmen einen immer höheren Stellenwert ein.
Eine Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln (sog. True and Fair View).
Due Diligence
Bei der Due-Diligence-Prüfung wird ein Unternehmen sorgfältig auf wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche und finanzielle Verhältnisse analysiert. Dies kommt vor allem bei Unternehmenskäufen und -verkäufen zum Tragen.
Review, andere Prüfung
Aktienrechtliche Sonderprüfungen
- Aktionäre können an der Generalversammlung beantragen, Sachverhalte durch eine Sonderprüfung abklären zu lassen
- Aufhebung Rangrücktritt
- Ausschüttungsprüfungen
Prüfungen im Auftragsverhältnis (Spezialprüfungen)
- Prüfungen, die nicht als gesetzliche Revisionsstelle durchzuführen sind (z.B. Review, auftragsrechtliche Prüfungen)
- Prüfung von Abschlüssen für einen speziellen Zweck
- Vereinbarte Prüfungshandlungen bezüglich Finanzinformationen
- Sonderprüfungen (z.B. ARGE)
Vermögensübertragung
Vor Einführung des FusG wurde die Vermögensübertragung nach OR-Bestimmungen abgewickelt. Das FusG brachte besondere Erleichterungen und erlaubt die Übertragung von Aktiven und Passiven mittels Universalsukzession.
Team
Ludwig Weinschrod
Leiter Wirtschaftsprüfung / Mitglied GL
zugelassener Revisionsexperte / Mandatsleiter
dipl. Wirtschaftsprüfer / Wirtschaftsprüfer (D)
+41 62 752 28 55
Matthias Frei
Leiter IT / Verwaltungsrat / Mitglied GL
zugelassener Revisionsexperte / Mandatsleiter
+41 62 752 28 55
Cyrill Ulrich
Mitglied GL
zugelassener Revisionsexperte / Mandatsleiter
+41 62 752 28 55
Beatrice Zinniker
zugelassene Revisionsexpertin / Mandatsleiterin
Betriebsökonomin FH
+41 62 752 28 55
Christoph Hochstrasser
Verwaltungsrat
zugelassener Revisionsexperte / Mandatsleiter
dipl. Wirtschaftsprüfer
+41 62 752 28 55
Sandro Fürst
Zugelassener Revisor
Fachmann Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis
+41 62 752 28 55
Sandro Schneeberger
Zugelassener Revisor
Treuhänder mit eidg. Fachausweis
+41 62 752 28 55