Verzugszinsen 2021

Als Massnahme aufgrund von COVID-19 wurde auf die Erhebung von Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung der direkten Bundessteuer vom 01.03.20 bis 31.12.20 und der MWST vom 20.03.2020 bis 31.12.2020 verzichtet.

Dieser befristete Verzicht auf Verzugszinsen endet mit Beginn des Jahres 2021. Es gilt wieder das ordentliche Regime ab dem 01.01.2021:

  • Verzugszins bei verspäteter Zahlung der direkten Bundessteuer: 3%
  • Verzugszins bei verspäteter Zahlung der MWST: 4%

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