Neuer Privatanteil auf Geschäftsfahrzeuge ab 01.01.2022

Die Erhöhung des Privatanteils und seine Folgen

Ab 01.01.2022 ist für die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs neu 0.9% pro Monat bzw. neu 10.8% pro Jahr des Kaufpreises exkl. MWST abzurechnen (bisher 0.8% bzw. 9.6%).

Mit dieser Erhöhung ist neu der Arbeitsweg abgegolten. Dementsprechend kommt die Begrenzung des Abzugs beim Bund (CHF 3'000) und je nach kantonaler Regelung bei Geschäftsfahrzeugen nicht mehr zur Anwendung. Ohne die Einkommensaufrechnung von CHF 0.70 pro km ist der Abzug für den Arbeitsweg jedoch nicht gestattet.
Von dieser Anpassung profitieren die MWST und die Sozialversicherungen (Mehrabgaben).

Bei einem langen Arbeitsweg sinken die Einkommenssteuern, da der gesamte Arbeitsweg in Abzug gebracht werden kann. Für Kantone mit höherem Fahrkosten-Abzug steigen die Steuereinnahmen, sofern der Bruttolohn des Arbeitnehmers ebenfalls um die 0.1% steigt.
Kurz gesagt: Bei einem Arbeitsweg bis 4'285 km pro Jahr wirkt die Änderung steuerneutral, jedoch "zahlt" der Arbeitnehmer 0.1% Privatanteil pro Monat mehr oder es steigt der Lohn.

Unverändert kann die effektive private Nutzung mit einem Fahrtenbuch nachgewiesen und abgerechnet werden. Die Anforderungen hierzu beinhalten die Angabe von: Datum, Strecke von - bis, Dauer, geschäftlicher oder privater Zweck, km-Stand Beginn – Ende. Die Fahrten müssen zudem fortlaufend und in zeitlich richtiger Reihenfolge, vollständig und nicht mehr veränderbar festgehalten sein. Eine regelmässige Nachführung und Dokumentation der Saldoabstimmung muss erfolgen.

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