Globale Mindeststeuer 15 %

Allgemeine Informationen und Folgen für die Schweiz

Die USA haben die 15 % Mindeststeuer für Konzerne ins Rollen gebracht. Bei vielen Staaten kam dieser Vorschlag gut an. Die G7-Finanzminister haben sich auf 15 % Min­deststeuer für Grosskonzerne geeinigt (Absichtserklärung). Als nächstes will man die G20 (insb. China, Indien und Brasilien) sowie die OECD davon überzeugen.  

Internationale Bedeutung und Auswirkungen

Die Chancen auf eine "weltweite" Einigung sind intakt. Wird diese Reform der globa­len Unternehmensbesteuerung umgesetzt, so werden etliche internationale Gross­konzerne ihre Hauptniederlassungen überprüfen. Die Steuern werden an Einfluss auf die Standortwahl verlieren, andere Faktoren wie Infrastruktur, Mitarbeiter, politische Lage etc. werden massgebend sein.

Mit einer Steuer von mindestens 15 % für internationale Unternehmen soll auch das Ziellandprinzip eingeführt werden, d. h. die Gewinne sollen dort besteuert werden, wo diese generiert werden bzw. wo grosse Umsätze erzielt werden. Ferner soll auch die Besteuerungsproblematik der Digital­branche [Google, Apple, Face­book, Ama­zon, etc.] gelöst werden (Digitalsteuer).

Eine allgemeine Anerkennung würde die Risiken einer Doppelbesteuerung und inter­nationale Steuerkonflikte mindern. Einerseits sollen einfache, klare Regeln geschaffen wer­den. Andererseits ist es eine Behinderung des Steuerwettbewerbs sowie eine Ein­schränkung der Staaten.

Es wird erwartet, dass Länder mit Exportüberschuss tendenziell weniger Steuersubstrat zugut haben werden. Davon profitieren dürften besonders die Schwellenländer. Niedrigsteuerländer wie Zypern, Irland und die Schweiz mit Steuerbelastungen unter 15 % werden andere Standortvorteile aufzeigen müssen, damit die Grosskonzerne nicht abwandern. Län­der mit Steuersätzen über 25 % wie USA, Deutschland, Japan und Frankreich hoffen auf weniger Steuerwettbewerb. Aber auch Firmen in den Hochsteuer­ländern erhof­fen sich eine Entlas­tung, aufgrund der erwarteten Veränderungen (höhere Steuerbe­lastung der Konkur­renz, Reduktion der eigenen Steuern etc.).

Einschätzung der nationalen Konsequenzen

In der Schweiz zeigen 18 Kantone eine effektive Steuerbelastung von unter 15 %. Eine höhere Belastung findet sich in den Kantonen AG, BE, BL, JU, SO, TI, VS und ZH (erfüllen die geplante Mindeststeuer).
Falls eine Einigung erzielt wird und die Mindeststeuer kommt, so wird sich die Schweiz dem anschliessen müssen. Ein zweiter, höherer Steuertarif für Grosskon­zerne auf kanto­naler Ebene wird kaum eine Option sein. Um Diskussionen zu vermeiden, sollte einer generellen Anhe­bung der Kan­tonssteuern der Vorzug gegeben werden. Eine Anpassung alleine bei der Bundes­steuer ist eher unwahrscheinlich, da dies in 8 Kantonen zu noch höheren Steuerbe­las­tungen führen würde. Kombinierte Steuersatzerhöhungen bei den Kanto­nen und dem Bund als Kompromiss wären möglich. Die erneuten Änderungen der Steuer­sätze werden als wenig hilfreich für eine konstante, verlässliche Steuerpolitik erachtet.

Bereits Mitte 2021 könnte eine Einigung zustande kommen und Ende 2021 könnten von der OECD Bestimmungen erarbeitet werden. Im Frühling 2022 würde der Bun­des­rat voraussichtlich dem Parlament Anpassungen vorschlagen.

Stand 15.06.2021 BPZ/TG

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