Erhöhung des Privatanteils auf Geschäftsfahrzeuge ab 01.01.2022

Der monatliche Privatanteil wird von 0.8% auf 0.9% erhöht

 

Die wichtigsten Änderungen:

  • neu 0.9% pro Monat (10.8% im Jahr)
  • Angaben Aussendienstanteil auf Lohnausweis entfallen (Ziffer 15)
  • private Steuererklärung: keine Aufrechnung mehr (abgegolten)

Erläuterung zu den Neuerungen:

Ab 01.01.2022 beträgt der monatliche Privatanteil 0.9% (bisher 0.8%) auf dem Anschaffungswert des Geschäftsfahrzeugs exkl. MWST, mindestens CHF 150; pro Jahr neu 10.8% (bisher 9.6%), unverändert im Minimum CHF 1'800.

Ab 01.01.2022 braucht es beim Lohnausweis die Angaben des Aussen­dienstanteils nicht mehr (Ziffer 15). Weiterhin sind das Feld bei Buchstabe "F" anzukreuzen und der Privatanteil unter Ziffer 2.2 zu deklarieren.

Bis 31.12.2021 ist der Arbeitsweg mit CHF 0.70 pro km als Einkommen zu dekla­rieren und im Gegenzug kann der Arbeitsweg in Abzug gebracht werden (bei etlichen Kantonen sowie beim Bund begrenzt). Bis 31.12.2021 war bei der pri­vaten Bundessteuer ein Geschäftsfahrzeug bis zu einem täglichen Arbeitsweg von 20 km bzw. 4'300 km im Jahr neutral.
Neu ab 01.01.2022 gibt es weder Korrekturen beim Einkommen noch Abzüge. Mit der Erhöhung der Pauschale auf dem Anschaffungswert des Geschäfts­fahrzeugs ist neu auch der private Arbeitsweg abgegolten. Arbeitnehmende mit einem langen Arbeitsweg profitieren, bei einem kurzen Arbeitsweg gibt es geringe Mehrbelastungen. Aussendienstmitarbeiter mit einem hohen Aussen­dienstanteil zahlen tendenziell mehr (Erhöhung Privatanteil um 0.1%). Allen­falls kann die Führung eines Fahrtenbuchs geprüft werden, um effektiv abzu­rechnen.

Weitere Hinweise:

Falls noch nicht mitgeteilt, empfehlen wir die Mitarbeitenden sofort über diese Änderungen zu informieren. Spätestens der Lohnabrechnung mit dem höhe­ren Satz ist eine Erläuterung beizulegen.
Spesenreglemente, Arbeitsverträge und andere Vereinbarungen mit Bezug auf den Privatanteil für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen sind anzupassen (mit einem Verweis auf die jeweils geltende Gesetzgebung, kön­nen inskünftige Anpassungen vermieden werden).

Vom Steueramt genehmigte Spesenreglemente bleiben in Kraft. Die Anpas­sung auf 0.9% bzw. 10.8% Privatanteil auf Geschäftsfahrzeugen muss nicht dem Steueramt vorgelegt werden.
Jedoch sind wie bisher alle anderen Anpassungen des Spesenreglements dem Steueramt zur Genehmigung vorzulegen und spätestens bei dieser Gele­genheit ist der neue Privatanteil am Geschäftsfahrzeug im Spesenreglement zu aktualisieren.

Die Anpassung gilt auch für die MWST (MWST-Info 08 wurde angepasst).

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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