Coronavirus: COVID-19-Kredit mit Solidarbürgschaften des Bundes

Überbrückungskredite für Unternehmen

Der Bundesrat hat sich an seiner ausserordentlichen Sitzung vom 25. März 2020 mit der Liquiditätshilfe für KMU befasst. Diese sollten raschen Zugang zu Krediten für die Überbrückung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen erhalten. Die Kredite können bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden. Sie werden vom Bund abgesichert. Die Kreditgesuche können ab dem 26. März 2020 gestellt werden. Über die Website covid19.easygov.swiss  finden Sie alle relevanten Informationen und Grundlagen zur Liquiditätshilfe sowie die Voraussetzungen für eine Antragsstellung.

 

COVID-19 Kredit bis CHF 500‘000 (wird im Schnellverfahren mit geringen formellen Angaben abgewickelt)

Voraussetzungen

  • Soforthilfe für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen mit Sitz in der Schweiz.
  • Die Gesuchsteller dürfen sich nicht bereits im Nachlass- oder Konkursverfahren befinden.
  • Der COVID-19 Kredit darf nicht zur Ausschüttung von Dividenden, und Rückführung von Darlehen verwendet werden.
  • Der COVID-19 Kredit darf nur zur Sicherung von laufenden Liquiditätsbedürfnissen verwendet werden, welche im Wesentlichen auf Umsatzeinbussen infolge der Corona-Pandemie zurückzuführen sind.

Grundlagen

  • Kreditsumme beträgt max. 10% des Jahresumsatzes.
  • Der Zinssatz wird auf 0.0% bis 31. März 2021 festgesetzt. Danach sind Anpassungen durch Bund und Banken möglich.
  • Der Kredit wird als rückzahlbares Darlehen gewährt (Festdarlehen).
  • Die Kreditabsicherung erfolgt zu 100% durch eine Solidarbürgschaft des Bundes.
  • Der Kreditantrag muss spätestens am 31. Juli 2020 bei einer am Programm teilnehmenden Bank eingehen.

Abwicklung

  • Antragsformular von Website „covid19.easygov.swiss“ ausfüllen.
  • Übermittlung des ausgefüllten Antragsformulars direkt an die Hausbank.
  • Prüfung und Auszahlung erfolgt direkt durch die Bank.

 

COVID-19 Kredit Plus ab CHF 500‘000 bis max. CHF 20 Mio.

Grundsätzlich ist ein analoges Vorgehen wie beim COVID-19 Kredit bis CHF 500‘000 vorgesehen. Zu beachten gilt jedoch folgendes:

  • Die Bank führt ein beschleunigtes Kreditprüfungsverfahren durch, benötigt jedoch zusätzliche Unterlagen, wie aktueller Liquiditätsplan, definitiver Jahresabschluss 2019, aktueller Zwischenabschluss (wenn vorhanden) etc.
  • Vor Kreditvergabe muss die Zusage der Bürgschaftsorganisation vorliegen.
  • Die Kreditabsicherung erfolgt zu 85% durch eine Solidarbürgschaft des Bundes. 15% des Risikos trägt die kreditgebende Bank.
  • Der Zinssatz beträgt 0.5%

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