AHV- und MWST-Erhöhung (AHV-Reform)

Übersicht der kommenden Änderungen

 

AHV 21 (Erhöhung Frauenrentenalter)

Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 mit 50.55 % angenommen. Setzt der Bundesrat wie geplant die Reform am 01.01.2024 in Kraft, wird ab 01.01.2025 das Frauenrentenalter jährlich um 3 Monate erhöht und ist ab 01.01.2028 auf 65 Jahren. Ab 2028 gilt dann für Frauen und Männer ein einheitliches Referenzalter von 65 Jahren.

Kalenderjahr

Jahrgang

Alter

2024

1960

64 Jahre (keine Erhöhung)

2025

1961

64 Jahre + 3 Monate

2026

1962

64 Jahre + 6 Monate

2027

1963

64 Jahre + 9 Monate

2028

1964

65 Jahre

 

Anpassung MWST

Ebenfalls angenommen wurde die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die Anpassungen der MWST-Sätze treten ab 01.01.2024 in Kraft.

 

MWST

Erhöhung

MWST mit AHV 21

Normalsatz

7.7 %

0.4 %

8.1 %

Reduzierter Satz

2.5 %

0.1 %

2.6 %

Sondersatz für Beherbergung

3.7 %

0.1 %

3.8 %

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